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Endlich Einsatzbreit, der neue Bremsenprüftstand gemäß der neuen HU-Richtlinie §29 StVZO Anlage VIIId und im Anschluss am Ende der Prüfstraße der Scheinwerfereinstellplatz der der Prüfrichtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der HU nach §29 StVZO entspricht.

 

 

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